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Ich hab da mal ne Frage...
Gerade Neu-Camper, die das erste Mal mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs sind, haben schnell einige Fragen. Auf dieser Seite versuche ich ein paar Fragen zum Wohnmobil / Wohnwagen zu beantworten. Natürlich ist das hier keine umfassende Enzyklopädie und soll auch keine werden. Trotzdem werde ich mit der Zeit diese Rubrik erweitern, wenn mir eine interessante Frage über den Weg läuft. Bei allen Antworten bedenkt aber bitte eines: ich bin kein Fachmann und spreche lediglich aus meiner eigenen Erfahrung, also sind auch alle Antworten ohne Gewähr!

Brauche ich eine Alarmanlage?
Diese Frage läßt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten.
Persönlich bin ich der Meinung, dass eine Alarmanlage sicher nicht die falsche Idee ist. Jedoch ist es dem Sicherheitsempfinden jedes Einzelnen überlassen, ob er nun Geld in die Hand nimmt oder nicht.
Wenn man sich für eine Alarmanlage entscheidet, ist aber das Modell "Hund" sicher das verkehrte. Klar schlägt der Hund an, wenn er im Campingfahrzeug ist, aber wer hat schon seinen Hund ausschließlich im Camper.
Besser sind da schon elektronische Alarmanlagen, die es in verschiedenen Ausführungen und Preisklassen gibt. Hier sollte jeder selbst schauen, was die für ihn geeignete Alarmanlage ist.
Als Beispiel und ohne Wertung seien hier einmal die Alarmanlagen von Thitronik (https://thitronik.de) und CarproTec von AMG (https://amg-alarmtechnik.de) erwähnt. Beide Alarmanlagen werden in Deutschland gebaut und jede hat Vor- und Nachteile. Da man aber nicht pauschal zu einer der Anlagen raten kann ist es unumgänglich sich vor der Anschaffung einer Alarmanlage wirklich ausführlich beraten zu lassen.
Darf ich ein aufgelastetes Wohnmobil mit meinem Führerschein fahren?
Es kommt auf den Führerschein an!
Wenn man den alten 3er besitzt dann ja, mit dem neuen Schein Klasse B darf man Wohnmobile über 3,49 t nich mehr fahren. Hierzu ist ein weiterer Führerschein notwendig. Genaue Auskünfte dazu bekommt man in jeder Fahrschule!
Im Gespräch ist im Moment eine "Auflastung" des Führerscheins Klasse B auf 4,25 t. Das wäre eine tolle Sache, denn viele Wohnmobile sind hart an der Gewichtsgrenze. Wann und ob das aber geschieht liegt noch in den Sternen, denn bevor das die Regel wird stehen noch die Politiker aus der EU und Deutschland im Weg.
Mein Wohnmobil ist etwas zu schwer, ist das schlimm?
Die Überladung eines Wohnmobils sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Vor allem bei frontangetriebenen Fahrzeugen kann dies zu Veränderungen im Fahrverhalten führen. In extremen Fällen kann sogar die Tragfähigkeit der Reifen überlastet werden. Kommt es wegen eines überladenen Wohnmobils zu einem Unfall, sind auch Probleme mit der Versicherung nicht ausgeschlossen. Bei Verkehrskontrollen drohen zudem unterschiedlich gestaffelte Bußgelder. Hier eine Übersicht:
Bußgelder Deutschland
Wer sein Fahrzeug überlädt, muss in Deutschland mit folgenden Bußgeldern rechnen (Wohnmobil bis 7,5 t und Caravan bis 2 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG)):
- ab 5 Prozent Überladung: 10 Euro
- ab 10 Prozent Überladung: 30 Euro
- ab 20 Prozent Überladung: 95 Euro und ein Punkt in Flensburg
- ab 25 Prozent Überladung: 140 Euro und ein Punkt in Flensburg
- ab 30 Prozent Überladung: 235 Euro und ein Punkt in Flensburg
Bußgelder Europa
Im europäischen Ausland können die Strafen deutlich höher ausfallen, wobei viele Länder bezüglich der Überladung eine Null-Toleranz-Grenze haben.
0% Toleranz gilt in folgenden Ländern:
- Belgien: zwischen 110 und 330 Euro (ausländische Urlauber müssen immer in bar zahlen)
- Frankreich: zwischen 135 und 750 Euro
- Italien: mindestens 41 Euro, Höchststrafe 1697 Euro
- Kroatien: mindestens 40 Euro
- Niederlande: mindestens 130 Euro, Höchststrafe 850 Euro
- Portugal: zwischen 60 und 300 Euro
- Schweiz: mindestens 85 Euro bei weniger als 100kg überschritten, 170 Euro über 100kg
%-Toleranz gilt in folgenden Ländern:
- Dänemark: je %-Punkt über zGG 75 Kronen (ca. 10 Euro) bei bis zu 3,5 t
- Luxemburg: 74 Euro bei 10 % Überladung, danach zwischen 251 und 5000 Euro
- Österreich: mehr als 2 %, mindestens 36 Euro, Höchststrafe 5000 Euro
- Spanien: 6 bis 15 % über zGG 300 bis 400 Euro, Höchststrafe 4600 Euro
alle Angaben ohne Gewähr!
Wo kann ich mein Wohnmobil wiegen lassen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- beim ADAC (geeicht / nachfragen ob Waage vorhanden)
- beim TÜV oder DEKRA (geeicht / nachfragen ob Waage vorhanden)
- bei Raiffeisenmärkten
- bei Baugeschäften mit LKWs
- bei Kies- oder Betonwerken (falls die Fremdwiegungen erlauben)
- überall wo es sonst noch LKW Waagen gibt
Wo darf ich mit dem Wohnmobil übernachten?
Das Gesetz sagt:
"Das Parken von Wohnmobilen und einmaliges Übernachten sind überall dort möglich, wo es nicht ausdrücklich durch die StVO oder Verkehrszeichen untersagt ist. Jegliche Nutzung des öffentlichen Parkraums, welche über die Wiederherstellung der eigenen Fahrtüchtigkeit hinausgeht, bedarf einer Sondergenehmigung der zuständigen Gemeinde. Campen Fahrer unberechtigterweise, liegen die Bußgelder je nach Bundesland zwischen 10 und 2.500 Euro."
Deutschland:
Einheitliche Vorschriften zur Regelung des Übernachten im Wohnmobil gibt es nicht. Übernachtung geht über das eigentliche Parken hinaus, was bedeutet, dass andere Vorschriften zu beachten sind. Allerdings ist das einmalige Schlafen zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ in der Regel zulässig. Dabei gehen die Behörden meist von einem Zeitraum von 10 Stunden aus.
Auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen sollte man dennoch wissen, wo man sein Fahrzeug abstellen darf. Hier spielen dann die Maße und das Gewicht des Wohnmobils eine Rolle.
- PKW-Parkstreifen / Parkbuchten: es darf vom abgestellten Fahrzeug keine Gefährdung oder Behinderung ausgehen
- Parken auf dem Bürgersteig (wenn erlaubt!): Wohnmobil bis 2,8 t dürfen abgestellt werden
- Parken auf dem Bürgersteig: Wohnmobile über 2,8 t dürfen nicht abgestellt werden.
- Parkplatz: Übernachten für eine Nacht zulässig.
- Parkplatz mit Zusatzzeichen: Längeres Parken kann gestattet sein, wenn Stellplätze durch entsprechende Zusatzzeichen ausgewiesen sind.
- Private Flächen: Benötigt die Genehmigung des Eigentümers
Europa
Wie in Deutschland gibt es auch in Europa keine einheitlichen Regelungen. Ähnliche Regelung wie in Deutschland haben z.B.:
- Dänemark
- Belgien
- Italien (auf die Verbotsschilder bezüglich der Parkflächen achten, denn meist ist das Abstellen der Wohnmobile nicht zulässig!)
- Schweden (außerhalb der gekennzeichneten Plätze nur für eine Nacht.)
- Norwegen (außerhalb der gekennzeichneten Plätze nur für eine Nacht.)
Frankreich: Es ist grundsätzlich nicht gestattet, außerhalb von Stell- oder Campingplätzen zu übernachten!
Parken bedeutet das Abstellen des Fahrzeuges, Campen wird es in dem Moment wenn der erste Klappstuhl neben dem Fahrzeug steht, also man sich "häuslich" einrichtet!
Alle Angaben ohne Gewähr!
Wo brauche ich eine Umweltplakette?
Deutschland
Umweltzone: Über 50 Umweltzonen (Info: unter www.umweltbundesamt.de.)
Gilt wann: rund um die Uhr
Gilt für welche Fahrzeuge:
- Berlin: Diesel Euro 1 bis 5
- Darmstadt: Diesel Euro 1 bis 5 / Benziner Euro 1 und 2
- Hamburg: Dieselfahrzeuge Euro 1 bis 5
- Stuttgart: Diesel bis Euro 4 haben Fahrverbot in der gesamten Stadt / auf einigen großen Strassen Fahrverbot auch Diesel bis Euro 5 (bitte vorher informieren!)
- München: Dieselfahrzeuge Euro 1 bis 5 / gilt ab sofort auch für den Mittleren Ring
Umweltplakette: ja
Frankreich:
Umweltzone: Hauptsächlich Städte (z. B: Paris, Grenoble, Straßburg usw)
Gilt wann: rund um die Uhr
Gilt für welche Fahrzeuge: Reisemobile unter 3,5t zulässigem Gesamtgewicht gelten als Pkw, über 3,5t als Lkw. Ausschlaggebend sind das Jahr der Erstzulassung und die Abgaswerte nach europäischer Euro-Abgasnorm. Keine Plakette erhalten Pkw mit Euro 1 und Lkw mit Euro 1 oder 2.
Umweltplakette: Crit'Air (Info:www.certificat-air.gouv.fr)
Die Einstufung in die Crit’Air-Kategorien:
Grün: Wasserstoff- und Elektroantrieb
Kategorie 1: Gas- und aufladbare Hybridfahrzeuge.
Kategorie 2: Diesel-Pkw Euro 5 oder 6 / Diesel-Lkw Euro 6 .
Kategorien 3: bis 5 je nach Euronorm
Belgien:
Umweltzone: in Antwerpen , Brüssel , Gent
- Antwerpen: Die gesamte Innenstadt plus ein Teil des Stadtviertels Lineroever. Der Antwerpener Autobahnring R1 ist davon ausgeschlossen.
- Brüssel: Brüssel und Umgebung. Die Ringstraße R0 ist davon nicht betroffen.
- Gent
Gilt wann:
- Antwerpen: rund um die Uhr
- Brüssel: rund um die Uhr
Gilt für welche Fahrzeuge:
- Antwerpen: Dieselfahrzeuge der Euronorm 3 (ohne Rußpartikelfilter) und älter. die die Abgasnorm einhalten oder eine vorübergehende, kostenpflichtige Zulassung haben (bitte vorab Info einholen!) Ausgenommen von der Regelung sind Motorräder. Für Oldtimer, die älter als 40 Jahre sind, kann man eine vorübergehende Zulassung anfordern. Besucher aus dem Ausland können vor einer Reise nach Antwerpen ihr Fahrzeug online registrieren unter: lez.antwerpen.be.
- Brüssel: Diesel Euro 0 bis 2 / Benziner Euro 1 - Reisemobile sind bislang ausgenommen (bitte selbst informieren!)
- Infos dazu bei der Stadt Gent
Umweltplakette: keine
Niederlande
Umweltzone: In mehreren Städten.
Gilt wann: rund um die Uhr
Gilt für welche Fahrzeuge:
- Arnheim: Diesel mit Erstzulassung vor 2005 verboten.
- Amsterdam: Diesel Euro 0 bis 3 / Reisemobile der Klasse N1 mit Erstzulassung vor 2000 verboten.
Umweltplakette: keine. Das Datum der Erstzulassung wird über die Nummernschilder kontrolliert.
Großbritannien:
Umweltzone: London
Gilt wann: rund um die Uhr
Gilt für welche Fahrzeuge: unter anderem für Reisemobile ab 2,5 Tonnen. (Reisemobile bis 3,5t Euro 3 / Reisemobile über 3,5t Euro 4.)
Umweltplakette: Vorher postalisch oder per E-Mail das Fahrzeug bei der Organisation "Transport for London" registrieren. (bis zu 2 Wochen Wartezeit!). Die Umweltzone wird mit Videokameras überwacht, die das Kennzeichen scannen.(Infos unter: tfl.gov.uk/modes/driving/low-emission-zone/about-the-lez?)
Italien:
Umweltzone: Verkehrseinschränkungen in Städten (z.B: Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Pisa, Rom und Verona)
Gilt wann: Infos einholen!
Gilt für welche Fahrzeuge: alle nicht ortsansässigen Fahrzeuge. Diesel Euro 0 bis 2 / Benziner Euro 0.
Manchen Gemeinden haben ganzjährig ein Verbot von Diesel mit Euro 3. Bei Luftverschmutzung sind auch Diesel mit Euro 4 verboten. In Brixen und Bozen gilt von Montag bis Freitag stundenweise für viele Fahrzeuge ein Fahrverbot.
Portugal
Umweltzone: Lissabon, die in zwei Gebiete aufgeteilt ist.
Gilt wann: Je nach Gebiet werktags von 7 bis 21 Uhr
Gilt für welche Fahrzeuge: Einfahrverbote für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2000 beziehungsweise vor dem 1. Januar 1996.
Umweltplakette: keine
Spanien
Umweltzone: Madrid / Stadtzentrum. Barcelona / gesammtes Stadtgebiet
Gilt wann:
- Madrid: Diese ist an jedem Tag rund um die Uhr aktiv.
- Barcelona: Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr innerhalb der Ringstraßen Ronda de Dalt (B-20) und Ronda Litoral (B-10) und Teilen umliegender Gemeinden.
Gilt für welche Fahrzeuge:
- Madrid: Diesel Euro 0 bis 3 / Benziner Euro 0 bis 2 keine Zufahrt.
- Barcelona: Diese Euro 0 bis 3 / Benziner Euro 0 bis 2 / Motorräder Euro 0 bis 1 keine Zufahrt. Berechtigte Fahrzeuge müssen sich online registrieren.
Umweltplakette: spanische Umweltplakette.
- Fahrzeuge, die nicht in Spanien zugelassen sind, müssen sie vorab beim Büro von Madrid Central (nur spanisch) bestellen.
- Infos und Bestellung auf Deutsch auch unter www.distintivo-ambiental.es.
Ungarn
Umweltzone: Budapest / verschiedene Zonen! (Infos zu den Zonen unter de.urbanaccessregulations.eu) Die regulären Umweltzonen betreffen Reisemobile nicht.
Gilt wann: bei Luftverschmutzungsalarm von 6 bis 22 Uhr in Kraft.
Gilt für welche Fahrzeuge: Dieselfahrzeuge mit Euro 0 bis 4 zwischen 6 und 22 Uhr
Umweltplakette: keine
Norwegen
Umweltzone: Bergen und Oslo
Gilt wann: bei Luftverschmutzungsalarm von 6 bis 22 Uhr in Kraft.
Gilt für welche Fahrzeuge: Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge in Oslo . In Bergen betreffen die Fahrverbote an Tagen mit geradem Datum alle Fahrzeuge mit ungerader Kennzeichennummer und umgekehrt.
Umweltplakette: keine
Schweiz
Umweltzone ("Circulation différenciée") : Genf - Stadtgebiet und Teilen der umliegenden Gemeinden.
Gilt wann: bei Luftverschmutzungsalarm zwischen 6 und 22 Uhr in Kraft.
Gilt für welche Fahrzeuge: Dieselfahrzeuge (Euro 0 bis 2) / Benzinfahrzeuge (Euro 0 und 1).
Umweltplakette: "Stick’Air". (Infos: www.ge.ch.) Ebenfalls anerkannt: französische Crit’Air-Vignette.
Weitere Länder
In Finnland, Schweden, Dänemark, Österreich, Tschechien und Griechenland gibt es Einfahrverbote für verschiedene Fahrzeugklassen, meistens für Lkw. In diesen Ländern sind Reisemobile im Moment noch nicht betroffen.
Änderungen der Bestimmungen sind jederzeit möglich! Alle Angaben ohne Gewähr!
Bitte informiert Euch vor Antritt euerer Reise und besorgt die nötigen Plaketten rechtzeitig!
Darf ich Konturmarkierungen an meinem Wohnmobil anbringen?
Entsprechend dem Aufbautyp erfolgt eine Unterteilung der M1- Fahrzeuge in Personenkraftwagen und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:
Personenkraftwagen (M1)
- Limousine
- Schräghecklimousine
- Kombilimousine
- Coupe
- Cabrio-Limousine
- Mehrzweckfahrzeug
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (M1)
- Wohnmobile
- Krankenwagen
- Bestattungswagen
- Beschussgeschützte Fahrzeuge